Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Anmeldungen müssen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltungen erfolgen. Sie können sich
- online auf der VHS-Homepage
- per E-Mail
- telefonisch
- persönlich im VHS-Büro
- schriftlich (Anmeldeformular im Programmheft)
- per Fax (Anmeldeformular im Programmheft)
anmelden.
Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen die Widerrufsbelehrung zusenden können.
Es erfolgt keine Anmeldebestätigung. Sie erhalten nur Nachricht bei Änderungen oder Kursausfall.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Sie zur Zahlung der Kursgebühr vor Kursbeginn. Erfolgt eine Anmahnung der Gebühren, wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt.
Für die Aufnahme in Kurse mit begrenzter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen mit erfolgter Zahlung der Kursgebühr entscheidend.
Die VHS kann aus sachlichem Grund Kursleitung, Ort und zeitliche Organisation der Veranstaltung ändern.
2. Abmeldung
Bei Abmeldung erfolgt eine Gebührenerstattung nur, wenn diese – sofern nicht anders angegeben – bei
- Studienreisen bis spätestens 12 Wochen
- Bildungsurlauben bis spätestens 5 Wochen
- übrigen Kursen bis spätestens 7 Tage
vor Veranstaltungsbeginn im VHS-Büro (nicht bei der Kursleitung) erfolgt. Das Fernbleiben vom Kurs sowie die Abmeldung von laufenden Kursen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung der vollen Kursgebühr.
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
3. Gebühren
Die Höhe der jeweiligen Kursgebühr können Sie dem Programm entnehmen. Die Gebühren sind gleichzeitig mit der Anmeldung vor Kursbeginn zu entrichten. Es erfolgt keine Rechnungsstellung.
Die Mindestteilnehmerzahl als Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses beträgt i. d. R. sieben Personen. Wird diese nicht erreicht, kann der Kurs nur stattfinden, wenn entweder eine von der VHS berechnete Umlage gezahlt oder eine entsprechende Kürzung der Kursdauer vorgenommen wird.
Kann ein Kurs wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden, wird die bereits entrichtete Gebühr erstattet. Rückzahlungen für vom Teilnehmenden versäumte Unterrichtsstunden werden nicht geleistet.
Die Gebühren können Sie
- per Lastschrift unter Angabe Ihrer Bankverbindung von Ihrem Konto einziehen lassen. Hierzu erteilen Sie der VHS Wildeshausen schriftlich eine Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftmandat – ein Formular dazu finden Sie auf der letzten Seite des Programmheftes). Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der VHS Wildeshausen auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Der Einzug der Lastschriften erfolgt jeweils donnerstags, sofern die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und keine anderen Regelungen getroffen wurden. Ein vor Kursbeginn nicht erfolgter Einzug bedeutet nicht, dass die Veranstaltung ausfällt! - auf das Konto der VHS Wildeshausen überweisen bzw. einzahlen (Gläubiger ID DE09VHS00000236487) bei der
- Landessparkasse zu Oldenburg,
IBAN DE74 2805 0100 0029 1380 05, BIC SLZODE22XXX - VR Bank Oldenburg Land eG,
IBAN DE51 2806 6214 0012 1800 00, BIC GENODEF1WDH
- Landessparkasse zu Oldenburg,
- durch Barzahlung oder EC-Karte in der Geschäftsstelle begleichen.
Als Quittung benutzen Sie bitte Ihren Kontoauszug oder den Bareinzahlungsbeleg.
4. Frühbucherrabatt
Die ermäßigte Gebühr, die bis zu 10 % unter der regulären Kursgebühr liegt, können Sie der jeweiligen Kursankündigung entnehmen.
Um den Frühbucherrabatt in Anspruch nehmen zu können, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie melden sich bis zum 9. Januar an.
- Sie melden sich für den betreffenden Kurs mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat an.
In beiden Fällen ist eine zeitgleiche Zahlung der Kursgebühr durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder durch Barzahlung im Büro erforderlich. Wenn Sie auf dem Überweisungsweg zahlen möchten, können Sie den Frühbucherrabatt leider nicht nutzen. Eine Kombination von Rabatten und Ermäßigungen ist nicht möglich.
5. Ermäßigungen
Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern sowie Studierenden, Auszubildenden, Bundesfreiwilligendienstleistenden und Schwerbehinderten ab 50 % wird bei Nachweis i. d. R. ein Gebührennachlass von 25 % gewährt. Dies gilt u. a. nicht für Veranstaltungen, in denen Verpflegung, Unterkunft oder Fahrtkosten eingeschlossen sind, Veranstaltungen, die zu ermäßigten Gebühren angeboten werden sowie für abschlussbezogene Lehrgänge und einige kulturelle Veranstaltungen.
- Tandempreis: Wenn Sie mit Ihrem Kind (unter 16 Jahren) gemeinsam einen Kurs besuchen, für den keine getrennten Gebühren für Eltern und Kinder ausgewiesen sind, kann für das Kind ein Preisnachlass von 50 % beantragt werden.
- Treuebonus: Wenn Sie im letzten Semester drei kostenpflichtige Kurse mit insgesamt mindestens 24 Unterrichtsstunden besucht haben, erhalten Sie einen Treuebonus in Höhe von 5,00 € als Guthaben für Ihre nächste Kursbuchung.
- Freundschaftswerbung: Wenn Sie einen Kurs belegen und uns jemanden vermitteln, der oder die noch nie bei uns angemeldet war, ermäßigen wir als kleines Dankeschön die Gebühr eines von Ihnen belegten Kurses um 5,00 €.
Eine Kombination von Rabatten und Ermäßigungen ist nicht möglich.
6. Teilnahmebescheinigungen
Kostenlose Teilnahmebescheinigungen erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme an anerkannten Kursen zur Gesundheitsprävention, an Bildungsurlauben sowie in vielen berufsbezogenen Lehrgängen. Für alle anderen Veranstaltungen können Teilnahmebescheinigungen gegen eine Gebühr von 3,00 € ausgestellt werden.
7. Raumnutzung
Nach dem Kurs ist vor dem Kurs! Bitte tragen Sie dazu bei, dass auch der nächste Kurs den Raum ordentlich und sauber vorfindet!
Bitte beachten Sie auch die gesonderten Raum- und Hausordnungen, insbesondere das Rauchverbot.
8. Symbolik
Bei Veranstaltungen, die mit diesen Symbolen gekennzeichnet sind, ist ein Pausengetränk inbegriffen.
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Veranstaltungen mit diesem Zeichen sind als Seminare nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz und dem Bremischen Bildungszeitgesetz beantragt. Arbeitnehmer/innen haben so die Möglichkeit, für diese Kurse von der Arbeit freigestellt zu werden. Der Anspruch auf Freistellung umfasst fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Die Teilnahme an diesen Weiterbildungsveranstaltungen wird weder auf das Arbeitsentgelt noch auf den Erholungsurlaub angerechnet. Die Seminare können selbstverständlich auch von Nichtberufstätigen besucht werden.
Veranstaltungen, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, werden als Online-Lernangebote durchgeführt oder durch digitale Lerninhalte ergänzt.
9. Studienreisen
Die Volkshochschule Wildeshausen tritt bei einigen Studienreisen nur als Vermittler auf. Der Reiseveranstalter ist dann bei der jeweiligen Ausschreibung angegeben.
Die Volkshochschule Wildeshausen übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Mehrkosten, die durch höhere Gewalt, Streiks usw. verursacht werden, gehen zu Lasten des Teilnehmenden. Für die Beförderung haften die jeweiligen Verkehrsunternehmen gemäß den eigenen und gesetzlichen Bestimmungen.
Wird von einer Studienreise nach verbindlicher Anmeldung zurückgetreten, so sind die der Volkshochschule entstandenen Kosten voll zu erstatten, gleichgültig, ob eigenes Verschulden vorliegt oder nicht. Wird eine Studienreise ohne vorherige Abmeldung nicht angetreten, erfolgt keine Gebührenerstattung. Eine kostenlose Stornierung ist i. d. R. bis 12 Wochen vor Reisebeginn möglich. Kommt eine Fahrt wegen ungenügender Beteiligung oder aus sonstigen Gründen nicht zustande, so werden die entrichteten Gebühren erstattet. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Für Teilnehmende der Studienreisen besteht kein Versicherungsschutz seitens der Volkshochschule. Durch Ihre Teilnahme erklären Sie, dass Sie auf jegliche Ansprüche aus eventuellen Schadensfällen gegen die Volkshochschule verzichten.
10. Ferien
In den Ferien finden, wenn nicht anders angegeben, keine Kurse statt.
Zeugnisferien: 30.01. – 31.01.2023
Osterferien: 27.03. – 11.04.2023
Brückentage: 19.05. / 30.05.2023
Sommerferien: 06.07. – 16.08.2023
Brückentag: 02.10.2023
Herbstferien: 16.10. – 30.10.2023
Weihnachtsferien: 27.12.23 – 05.01.2024
11. Ausschluss durch die VHS
Die VHS kann aus wichtigem Grund, wie gemeinschaftswidrigem Verhalten, Ehrverletzung, Diskriminierung, Agitation oder Verstößen gegen die Hausordnung, die Teilnehmenden vom Kursbesuch ausschließen, ohne dass eine Gebührenerstattung erfolgt. Es wird dringend darum gebeten, bei ansteckender Krankheit dem Kurs fernzubleiben. Die VHS behält sich vor, bei Krankheitssymptomen, die auf einer ansteckenden Krankheit beruhen, die Teilnehmenden vom Kursbesuch auszuschließen. Eine Gebührenerstattung kann nicht erfolgen.
12. Haftung
Die VHS übernimmt keine Haftung für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl), die bei den Veranstaltungen entstehen. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle Studienreisen.
Die VHS übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Entsprechende Haftungsansprüche können gegenüber der VHS nicht geltend gemacht werden.