2. Beratung
Zur Beratung steht Ihnen das VHS-Team zur Verfügung. Bei Fragen, die die Kursinhalte betreffen, wenden Sie sich bitte an die Kursleiter/innen. Die Telefonnummern finden Sie auf der letzten Seite dieses Programms.
3. Anmeldung
Anmeldungen müssen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltungen erfolgen. Sie können sich anmelden
- schriftlich (Anmeldeformular im Programmheft)
- telefonisch
- per FAX (Anmeldeformular im Programmheft)
- per E-Mail
- online auf der VHS-Homepage
- persönlich im VHS-Büro
Es erfolgt keine Anmeldebestätigung. Sie erhalten nur dann Nachricht, wenn der Kurs ausfällt.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Sie zur sofortigen Zahlung der Kursgebühr vor Kursbeginn. Erfolgt eine Anmahnung der Gebühren, wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € in Rechnung gestellt.Für die Aufnahme in Kurse mit begrenzter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen mit erfolgter Zahlung der Kursgebühr entscheidend.
4. Abmeldung
Bei Abmeldung erfolgt eine Gebührenerstattung nur, wenn diese bei
- Studienreisen bis spätestens 12 Wochen
- Bildungsurlauben bis spätestens 5 Wochen
- Tages- und Wochenendseminaren bis spätestens 7 Tage
- übrigen Kurse bis spätestens 3 Werktage
vor Veranstaltungsbeginn im VHS-Büro (nicht bei der Kursleitung) erfolgt. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.
5. Gebühren
Die Höhe der jeweiligen Kursgebühr können Sie dem Programm entnehmen. Die Gebühren sind gleichzeitig mit der Anmeldung vor Kursbeginn zu entrichten.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt i. d. R. sieben Personen. Wird diese nicht erreicht, kann der Kurs nur stattfinden, wenn entweder eine von der VHS berechnete Umlage gezahlt oder eine entsprechende Kürzung der Kursdauer vorgenommen wird.
Kann ein Kurs wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden, wird die bereits entrichtete Gebühr erstattet. Rückzahlungen für vom Teilnehmer versäumte Unterrichtsstunden werden nicht geleistet.
Die Gebühren können Sie
- per Lastschrift unter Angabe Ihrer Bankverbindung von Ihrem Konto einziehen lassen
-
auf das Konto der VHS Wildeshausen überweisen bzw. einzahlen bei der
- LzO, BLZ 280 501 00, Konto: 0029138005 oder
- Volksbank Wildeshauser Geest, BLZ 280 662 14, Konto: 12180000
- durch Barzahlung in der Geschäftsstelle begleichen
Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern wird bei Nachweis ein Gebührennachlass von 25% gewährt. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, in denen Verpflegung, Unterkunft oder Fahrtkosten eingeschlossen sind sowie für Kurse, die zu ermäßigten Gebühren angeboten werden.
6. Frühbucherrabatt
Die ermäßigte Gebühr, die bis zu 10% unter der regulären Kursgebühr liegt, können Sie der jeweiligen Kursankündigung entnehmen.
Um den Frühbucherrabatt in Anspruch nehmen zu können, haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie melden sich bis zum 8. Januar an.
2. Sie melden sich für den betreffenden Kurs mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat an.
In beiden Fällen ist eine zeitgleiche Zahlung der Kursgebühr durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder durch Barzahlung im Büro erforderlich. Wenn Sie auf dem Überweisungsweg zahlen möchten, können Sie den Frühbucherrabatt leider nicht nutzen.
7. Quittung
Wenn Sie eine Quittung benötigen, benutzen Sie bitte Ihren Kontoauszug oder den Bareinzahlungsbeleg.
8. Teilnahmebescheinigungen
Kostenlose Teilnahmebescheinigungen erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme in anerkannten Kursen zur Gesundheitsprävention, Bildungsurlaube sowie in vielen berufsbezogenen Lehrgängen. Für alle anderen Veranstaltungen können Teilnahmebescheinigungen gegen eine Gebühr von 3,-€ ausgestellt werden.
9. Raumnutzung
Nach dem Kurs ist vor dem Kurs! Bitte tragen Sie dazu bei, dass auch der nächste Kurs den Raum ordentlich und sauber vorfindet!
Bitte beachten Sie auch die gesonderten Raum- und Hausordnungen, insbesondere das Rauchverbot.
10. Pausenkaffee
Bei Veranstaltungen, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, ist ein Pausenkaffee inbegriffen.
11. Bildungsurlaub
Veranstaltungen mit diesem Zeichen sind als Seminare nach dem Niedersächsischen und Bremischen Bildungsurlaubsgesetz beantragt. Arbeitnehmer/innen haben so die Möglichkeit, für diese Kurse von der Arbeit freigestellt zu werden. Der Anspruch auf Freistellung umfasst 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Die Teilnahme an diesen Weiterbildungsveranstaltungen wird weder auf das Arbeitsentgelt noch auf den Erholungsurlaub angerechnet. Die Bildungsurlaubsseminare können selbstverständlich auch von Nichtberufstätigen besucht werden.
12. Studienreisen
Die Reisebedingungen unserer Studienreisen finden Sie im Fachbereich „4. Studienreisen“.
13. Ferien
In den Ferien finden, wenn nicht anders angegeben, keine Kurse statt.
| Osterferien |
26. 03. 2012 bis 11. 04. 2012
|
| sowie |
30. 04., 18 05., 29. 05. 2012 |
14. Anregungen und Kritik
Ihre Meinung ist uns wichtig! Bitte teilen Sie uns Ihre Anregungen, Wünsche, positive, aber auch negative Kritik schriftlich oder mündlich mit. So helfen Sie uns, eventuelle Fehler abzustellen und unsere Einrichtung weiterzuentwickeln.
15. Haftung
Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl), die bei den Veranstaltungen entstehen. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle Studienreisen. 16. Datenschutz
Die Teilnehmerdaten werden zwecks Kursbearbeitung und -abrechnung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. |